Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt gem. § 83 GO NRW zur Struktursicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft überplanmäßige Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 750.000 € im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Mit der Erhöhung der Ermächtigung werden die durch die Corona-Krise bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Einrichtungen kompensiert. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen/-aufwendungen im Teilergebnisplan 0101, Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen.

Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Bürgerzentren/-häuser erfolgt entsprechend der beigefügten Anlage. Eventuelle Veränderungen des Zuschussbedarfs bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits können innerhalb des Gesamtbudgets von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.