Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt gem. § 83 GO NRW zur Struktursicherung
der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft überplanmäßige Aufwendungen
bzw. Ausgaben in Höhe von 750.000 € im Teilergebnisplan 0507, Betrieb,
Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen. Mit der Erhöhung der Ermächtigung werden die durch die
Corona-Krise bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Einrichtungen
kompensiert. Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigerauszahlungen/-aufwendungen im Teilergebnisplan 0101, Politische Gremien,
Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, in Teilplanzeile 16,
Sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Bürgerzentren/-häuser erfolgt entsprechend der beigefügten Anlage. Eventuelle Veränderungen des Zuschussbedarfs bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits können innerhalb des Gesamtbudgets von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.