Beschluss:
Der Rat beschließt die vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes 58480/03 für das
Gebiet des Tillmannsviertels im Bereich des Neubaugebietes Widdersdorf Süd,
westlich der Straße Neue Sandkaul und nördlich der Haupterschließungsstraße
Unter Linden, betreffend die Grundstücke Zum Tillmeshof mit den geraden Nummern
16 – 80 sowie die Grundstücke Unter Linden 202, 206 und 210 in Köln-Widdersdorf
–Arbeitstitel: Widdersdorf
Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 1. Änderung Tillmannsdörfchen– nach
§ 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in
Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
–in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach
§ 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt