Beschluss:

Der Rat beschließt die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 58480/03 für das Gebiet des Tillmannsviertels im Bereich des Neubaugebietes Widdersdorf Süd, westlich der Straße Neue Sandkaul und nördlich der Haupterschließungsstraße Unter Linden, betreffend die Grundstücke Zum Tillmeshof mit den geraden Nummern 16 – 80 sowie die Grundstücke Unter Linden 202, 206 und 210 in Köln-Widdersdorf –Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 1. Änderung Tillmannsdörfchen– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt