Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der
haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2021
bis 31. Dezember 2023 für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender
Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) einen jährlichen Zuschuss zur
Strukturförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe von 40.000 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt