Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die
Fortführung der bislang als niedrigschwellige Eingliederungshilfen nach dem 6.
Kapitel des Sozialgesetzbuch (SGB) XII vorgehaltenen offenen und niederschwelligen
Angebote für Menschen mit Behinderung oder schwerwiegenden Gesundheitsstörungen
als Leistungen nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des
Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW).
Gleichzeitig beschließt der Rat
überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 6.032.804,17 € für das
Haushaltsjahr 2020 und in Höhe von 6.334.444,18 € für das Haushaltsjahr 2021 in
Teilergebnisplan 0701, Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigeraufwendungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.
Der Rat beschließt weiter, die für die
Bearbeitung der niedrigschwelligen Eingliederungshilfen beim Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren vorgehaltenen Ressourcen (A 11; 24,5 Wochenstunden) zum
Gesundheitsamt zu verlagern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt