Beschluss:
- Der
Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des
Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung
zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer
Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im
neuesten technischen Stand umgesetzt.
- Die
Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt
circa 600.000 Euro brutto.
Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. - Sollten
der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine
Änderungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet.
- Der
Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000
Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün,
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020.
- die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und
kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als
Interim in Stand gesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt.