Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat genehmigt den Entwurf sowie die Kostenberechnung und
stellt den Bedarf für den Erweiterungsbau des Schulgebäudes Overbeckstr. 71 –
73, 50823 Köln-Neuehrenfeld mit Gesamtkosten in Höhe von brutto rund 3,4 Mio. €
(einschließlich rund 79.800 € für die Ausstattung und Einrichtung) fest.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und
Einrichtung.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung. Dies entspricht einem
Betrag von 331.949,12 €. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das
Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die
Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei
Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende
Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises. Es werden Planungskostenerlöse von rund 270.000 €
für den städtischen Haushalt generiert, da dieser Betrag im Rahmen der Planungsphase
als Honorarkosten geltend gemacht wurden. Der Ertrag für den
Planungskostenerlös ist in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 jeweils zu 50 % im
Teilergebnisplan 0301, Schulträger-aufgaben, gutzuschreiben.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche
Spartenmiete inkl. Reinigungskosten und sonstiger Nebenkosten in Höhe von rund 77.000
€, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden
Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schul-trägeraufgaben finanziert wird. Die
konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 40.700 € sind
im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu
veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von
rund 39.100 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln
des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt