Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat genehmigt den Entwurf sowie die Kostenberechnung und stellt den Bedarf für den Erweiterungsbau des Schulgebäudes Overbeckstr. 71 – 73, 50823 Köln-Neuehrenfeld mit Gesamtkosten in Höhe von brutto rund 3,4 Mio. € (einschließlich rund 79.800 € für die Ausstattung und Einrichtung) fest.

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung.

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 331.949,12 €. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Es werden Planungskostenerlöse von rund 270.000 € für den städtischen Haushalt generiert, da dieser Betrag im Rahmen der Planungsphase als Honorarkosten geltend gemacht wurden. Der Ertrag für den Planungskostenerlös ist in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 jeweils zu 50 % im Teilergebnisplan 0301, Schulträger-aufgaben, gutzuschreiben.

Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inkl. Reinigungskosten und sonstiger Nebenkosten in Höhe von rund 77.000 €, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schul-trägeraufgaben finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 40.700 € sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 39.100 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt