Nachtrag: 13.08.2020
Sitzung: 20.08.2020 BV6/0055/2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2084/2020
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 59570/06
für das Gebiet Gemarkung Worringen, Flur 41, beginnend an der Verlängerung der
Einmündung des Flurstückes 839 auf das Flurstück 46 entlang dem nördlichen sowie
dem östlichen Verlauf des Flurstückes 46, unter Einbeziehung des Flurstückes
891 sowie im Straßenüberquerungsbereich des Flurstückes 152, dem östlichen
Verlauf der Flurstücke 860, 49 und 158 folgend, dem südlichen Verlauf des
Flurstückes 158 folgend bis zur Further Straße, der östlichen Grenze der
Further Straße auf eine Länge von ca. 85 Meter folgend, in einem Abstand von 45
Metern parallel zur westlichen Denkmalgrenze Gilleshof für 55 Meter nach
Nordosten, Verlängerung auf die südliche Flurstücksgrenze "Am
Hackenbroicher Weg" —Arbeitstitel: Further Straße / Gilleshof in
Köln-Roggendorf/Thenhoven — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan 59570/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Gökpinar (SPD)