Beschluss:

1.  Der Rat erkennt den Bedarf für die Planung (Leistungsphasen 1 – 9, ohne Lph. 4 und 7, inklusive der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der örtlichen Bauüberwachung) zur Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Mühlenstraße aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt Porz Mitte“ (Maßnahme 1.02) mit Planungskosten in Höhe von 514.000 € an. Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines externen Ingenieurbüros (Generalplaner) einzuleiten und eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, die Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln zur Förderung nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus anzumelden.

2.  Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 434.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (115.000 € in 2022, 60.000 € in 2023 und 259.000 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-7-1065, Hauptstraße Porz, Teilplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen. Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 20.000 € und für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 60.000 € erfolgt durch außerplanmäßige Umbuchungen im Rahmen der Bewirtschaftung.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten
der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse. Aus dieser Finanzstelle erfolgt auch die Deckung für die benötigten Kassenmittel in den Jahren 2020 und 2021.

 

3.  Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 20.000 € für das Haushaltsjahr 2020 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-7-1065, Hauptstraße Porz, Teilplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, für die Mitwirkung eines externen Ingenieurbüros zur Vorbereitung der Vergabe an den Generalplaner mit den Leistungsphasen 1-9 (ohne Lph. 4 und 7).

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.