Beschluss: endgültig abgelehnt

 

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung priorisiert ihre Planungs- und Budgetkapazitäten dahin gehend, dass die baulichen Maßnahmen zur Lärmminderung auf der Bergisch Gladbacherstraße Vorrang vor allen anderen Verkehrsmaßnahmen im SB-Mülheim mit Ausnahme der Sanierung der Mülheimer-Brücke genießen und noch in 2020 beginnen.
  2. Der Umbau erfolgt abschnittsweise. Sanierte Abschnitte werden unverzüglich für den Normalbetrieb freigegeben.
  3. Bis dahin wird die Ampelschaltung erneut überprüft. Entgegen der von der Stadtverwaltung immer wieder vorgetragenen Behauptung, sie sei auf

Tempo 30 optimiert, häufen sich die Beschwerden von Verkehrsteilnehmern, die von einer roten Ampel zur nächsten fahren, besonders in den Bereichen

 

a.    zwischen Wasserwerkstraße und Dellbrücker Hauptstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts,

 

b.    zwischen Ackerstraße und Herler Ring in Fahrtrichtung stadtauswärts

 

c.    zwischen Autobahnzubringer zur A3 und Ackerstraße in Fahrtrichtung Mülheim


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Einzelvertreters Tücks (FDP) abgelehnt.