Beschluss:
- Die Verwaltung priorisiert ihre Planungs- und Budgetkapazitäten
dahin gehend, dass die baulichen Maßnahmen zur Lärmminderung auf der
Bergisch Gladbacherstraße Vorrang vor allen anderen Verkehrsmaßnahmen im
SB-Mülheim mit Ausnahme der Sanierung der Mülheimer-Brücke genießen und
noch in 2020 beginnen.
- Der Umbau erfolgt abschnittsweise. Sanierte Abschnitte werden
unverzüglich für den Normalbetrieb freigegeben.
- Bis dahin wird die Ampelschaltung erneut überprüft. Entgegen der
von der Stadtverwaltung immer wieder vorgetragenen Behauptung, sie sei auf
Tempo 30 optimiert, häufen sich die Beschwerden von Verkehrsteilnehmern,
die von einer roten Ampel zur nächsten fahren, besonders in den Bereichen
a.
zwischen Wasserwerkstraße und Dellbrücker
Hauptstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts,
b.
zwischen Ackerstraße und Herler Ring in
Fahrtrichtung stadtauswärts
c.
zwischen Autobahnzubringer zur A3 und Ackerstraße
in Fahrtrichtung Mülheim
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Einzelvertreters Tücks (FDP) abgelehnt.