Sitzung: 07.09.2020 FA/0059/2020
Zusatz: Sammelumdruck vom 20.08.2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2213/2020
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2021 gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu: „Aktivitäten der StEB, die Mehraufwendungen im städtischen Haushalt zur Folge haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt