Beschluss:
Der Rat beschließt die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 58480/03
für das Gebiet des Tillmannsviertels im Bereich des Neubaugebietes Widdersdorf
Süd, westlich der Straße Neue Sandkaul und nördlich der
Haupterschließungsstraße Unter Linden, betreffend die Grundstücke Zum
Tillmeshof mit den geraden Nummern 16 – 80 sowie die Grundstücke Unter Linden
202, 206 und 210 in Köln-Widdersdorf –Arbeitstitel: Widdersdorf Süd (neu) in Köln-Widdersdorf, 1. Änderung
Tillmannsdörfchen– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in
der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I
S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten
Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.