Beschluss:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des
Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416-
Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum
vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 für das Kulturwerk des
Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) einen
jährlichen Zuschuss zur Strukturförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe
von 40.000 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.