Nachtrag: 21.08.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2014 stammenden Verlustes von 5.016.046,91 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt