Nachtrag: 21.08.2020
Sitzung: 26.08.2020 BV1/0051/2020
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 3323/2019
Beschluss:
Der Rat beschließt die Sanierung der Nord-, Süd- und Westfassade des Bürgerhaus Stollwerck. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme – einschließlich der Kosten für die Projektsteuerung, der Baunebenkosten und eines Risikozuschlags von 10 % - belaufen sich auf rund 2,1 Mio. Euro (brutto).
Die Verwaltung wird ermächtigt, die städtische
Gebäudewirtschaft mit der Projektsteuerung für die Durchführung der Maßnahme zu
beauftragen.
Gleichzeitig beschließt der Rat zahlungswirksame überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 in Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 2,1 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe in verschiedenen Teilergebnisplänen des Haushaltsplans gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt