Nachtrag: 21.08.2020
Sitzung: 07.09.2020 FA/0059/2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2026/2020
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat erkennt den Bedarf für die Planung
(Leistungsphasen 1 – 9, ohne Lph. 4 und 7, inklusive der
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der örtlichen Bauüberwachung) zur Umgestaltung
der Hauptstraße von
Steinstraße bis Mühlenstraße aus dem Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt Porz Mitte“
(Maßnahme 1.02) mit Planungskosten in Höhe von 514.000 € an. Gleichzeitig
beauftragt der Rat die Verwaltung, das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines
externen Ingenieurbüros (Generalplaner) einzuleiten und eine entsprechende
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Rat die
Verwaltung, die Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln zur Förderung nach den
Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus anzumelden.
2.
Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. §
85 GO NRW in
Höhe von 434.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (115.000 € in 2022,
60.000 € in 2023 und 259.000 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-7-1065, Hauptstraße Porz, Teilplanzeile 8,
Auszahlung von Baumaßnahmen. Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei
der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 20.000 € und
für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 60.000 € erfolgt durch außerplanmäßige
Umbuchungen im Rahmen der Bewirtschaftung.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine veranschlagte,
aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im gleichen Teilfinanzplan zu
Lasten der Finanzstelle
6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse. Aus dieser Finanzstelle erfolgt auch die
Deckung für die benötigten Kassenmittel in den Jahren 2020 und 2021.
3.
Der Rat beschließt die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 20.000 € für das Haushaltsjahr 2020 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-7-1065, Hauptstraße Porz, Teilplanzeile 8,
Auszahlung von Baumaßnahmen, für die
Mitwirkung eines externen Ingenieurbüros zur Vorbereitung der Vergabe an den
Generalplaner mit den Leistungsphasen 1-9 (ohne Lph. 4 und 7).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt