Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen, dass Beschlüsse und Entscheidungen der Bezirksvertretungen, die dem Entscheidungsrecht der Bezirksvertretung unterliegenden, durch die Verwaltung der Stadt Köln mit einem Zeitplan zur Ausführung zu versehen sind, der der Bezirksvertretung bekannt zu geben ist.

 

Die Nichtannahme zur Ausführung ist gegenüber der entscheiden Bezirksvertretung zu begründen.

 

Ist ein Beschluss nach Ablauf von 12 Monaten nach seiner Verabschiedung noch nicht umgesetzt, ist dies gegenüber der Bezirksvertretung zu begründen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.