Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 58463/03 für das ca. 50 m x 35 m große Gebiet der Flurstücke 1854 und teilweise 1037 der Flur 15 in der Gemarkung Lövenich, westlich des bebauten Grundstücks Moltkestraße 67–69, nördlich der Straße Am Nachtigallental und südlich der Bahnstrecke Köln-Aachen in Köln-Weiden —Arbeitstitel: Am Nachtigallental in Köln-Weiden — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 58463/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen