Der Ausschuss für Kunst
und Kultur empfiehlt den entscheidenden Gremien wie folgt geändert
zu beschließen:
Beschluss:
- Der
Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des
Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung
zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer
Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im
neuesten technischen Stand umgesetzt.
- Die
Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt
circa 600.000 Euro brutto.
Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. - Sollten der
Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Änderungswünsche
haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet.
- Der
Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000
Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün,
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020.
- die Verwaltung soll
prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder
die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.