Nachtrag: 27.08.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

 

5.    die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann.

 

Geänderter Beschluss:

  1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten technischen Stand umgesetzt.
  2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt circa 600.000 Euro brutto.
    Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung.
  3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Änderungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet.
  4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020.
  5. Die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann.

 

 

 


Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt

 

Abstimmungsergebnis über die geänderte Beschlussvorlage:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt