Nachtrag: 27.08.2020
Sitzung: 07.09.2020 FA/0059/2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1026/2020
Beschluss:
Der Beschlusstext
wird wie folgt ergänzt:
5.
die
Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die
StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden
kann.
Geänderter Beschluss:
- Der
Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des
Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung
zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer
Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im
neuesten technischen Stand umgesetzt.
- Die
Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt
circa 600.000 Euro brutto.
Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. - Sollten
der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine
Änderungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet.
- Der
Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000
Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün,
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020.
- Die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und
kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als
Interim in Stand gesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis
über den Änderungsantrag:
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt
Abstimmungsergebnis
über die geänderte Beschlussvorlage:
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt