Beschluss: ungeändert beschlossen

III.      Abstimmung über den Ursprungsantrag mit der mündlichen Ergänzung

Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss hat am 08.05.2020 die Verwaltung mit Maßnahmen beauftragt, unter den Restriktionen der Covid-19-Pandemie den Kölner Gastronomie-Betrieben befristet eine Ausweitung der Außengastronomie zu ermöglichen und auf die Erhebung von Sondernutzungs- und Bearbeitungsgebühren zu verzichten.

Da ein Ende der Corona-Situation derzeit nicht absehbar ist, beauftragt der Rat die Verwaltung, diese bewährten Maßnahmen zu verstetigen und zu erweitern.

Der Rat beauftragt hierzu die Verwaltung,

1.    die Genehmigungen für Außengastronomie - auch auf temporären Erweiterungsflächen - bis zum 31.12.2021 formlos zu verlängern, sofern Gastronomie-Betriebe dies beantragen,

2.    Anträge von Gastronomie-Betrieben, die bislang keine Außengastronomie betreiben, wohlwollend zu prüfen und zu genehmigen,

3.    die Genehmigung von weiteren Pop-up-Biergärten von lokalen Gastronomie-Betrieben ebenfalls wohlwollend zu prüfen und zu genehmigen,

4.       auf die Erhebung von Sondernutzungs- und Bearbeitungsgebühren auch für 2021 zu verzichten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

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Anmerkung:
Mündlicher Ergänzungsantrag von RM Frank zu Ziffer 1 („formlos zu verlängern“)