Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

1.    Der Rat der Stadt Köln missbilligt die Pflege der persönlichen und zwischenzeitlich umgewidmeten Social-Media-Konten der Oberbürgermeisterin von Januar 2016 bis August 2019 durch die Stadt Köln ohne Abschluss eines transparenten Vertrages und der Einbeziehung des Rates der Stadt Köln.

2.    Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass es sich bei der zeitlich begrenzten Übertragung der entsprechenden Social-Media-Konten an die Stadt Köln um ein unzulässiges Insichgeschäft zwischen der Oberbürgermeisterin und der Stadt Köln handelte, für das jedenfalls die Zustimmung des Rates der Stadt Köln erforderlich gewesen wäre.

3.    Der Rat der Stadt Köln fordert die Verwaltung auf, offenzulegen, welche Kosten der Stadt Köln durch die Pflege der entsprechenden Social-Media-Konten der Oberbürgermeisterin von Januar 2016 bis August 2019 der Stadt Köln entstanden sind und welche von der Stadt Köln entgeltlich beschäftigten Personen für die Pflege verantwortlich waren.

4.    Der Rat der Stadt Köln fordert die Oberbürgermeisterin auf, die der Stadt durch die Pflege der entsprechenden Social-Media-Konten entstandenen Kosten an die Stadt zurückzuzahlen.

5.    Der Rat der Stadt Köln fordert die Oberbürgermeisterin auf, die Finanzierung ihres derzeitigen Wahlkampfes transparent offenzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.