Beschluss:

 I.          Der Rat beschließt den in Anlage 1 beigefügten Leitfaden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln und nimmt den in Anlage 2 enthaltenen Ehrenkodex zur Kenntnis.

II.          Der Rat beschließt deshalb, den Verweis auf den Leitfaden in der Hauptsatzung der Stadt Köln zu aktualisieren. § 21 a Absatz 3 Ziffer 1 der Hauptsatzung wird geändert in:

„(3) Aufgaben des Ältestenrates sind:

1.  die Beratung der Gremienmitglieder zur Auslegung des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und die Entwicklung praxisbezogener Handlungshinweise oder Änderungsvorschläge zum Leitfaden;“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.