Nachtrag: 27.10.2020

Zusatz: - Tischvorlage -

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.   gegenüber dem Land NRW und Bund darauf hinzuwirken, dass die Maßnahmen gegen die COVID19-Pandemie im Kulturbereich sachgerecht und angemessen sind, den wissenschaftlichen sowie gesundheitlichen Erkenntnissen genügen und der Kulturszene offensiv, transparent und lösungsorientiert kommuniziert werden. Dies gilt nicht nur für bereits geförderte Einrichtungen, sondern insbesondere für Einrichtungen, die nicht öffentlich gefördert werden.

2.   gemeinsam mit der freien Szene – und zwar aller Sparten – sowie mit den öffentlichen Einrichtungen und weiteren privaten Trägern von Kultur Szenarien, Handlungskonzepte und Hilfsangebote der Stadt systematisch zu erörtern und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, um die vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten. Hierzu gehören auch weitere finanzielle Hilfeangebote, die die Kultur am Leben erhalten und den Einrichtungen Planungssicherheit geben.

3.   mit dem Bund und Land NRW auf eine Harmonisierung und Abstimmung der jeweiligen Unterstützungsmaßnahmen hinzuwirken.

4.   das in der KEP entwickelte Kulturmarketing als wesentliches Werkzeug zur Unterstützung der freien und öffentlichen Bühnen zu nutzen, um das verunsicherte Publikum in Köln über den laufenden Spielbetrieb unter strengen Hygienevorschriften zu informieren und die Vereinbarkeit von Kulturgenuss und Maskentragen zu betonen. Es bedarf einer Normalisierung der gegenwärtigen Publikumssituation in der öffentlichen Wahrnehmung. Hierfür bietet der Slogan 'Kultur lebt in Köln' das Potential.

5.   coronakonforme Räume für Kultur zu sichern und neu zu erschließen und

a.    gemeinsam mit der freien Szene möglichst bis Ende diesen Jahres nach passenden Veranstaltungsräumen und Freiflächen inclusive der Infrastruktur zu suchen, die kostenlos bzw. bezahlbar sind  anhand der zu erwartenden Einnahmen, die vor allem kleineren Theatern, Veranstaltern von Musik, bildender Kunst, Literatur, Tanz usw. die Chance geben, ihre Veranstaltungen in coronakonformen Räumlichkeiten durchführen zu können, zum Beispiel Säle in den Bürgerhäusern, Tanzbrunnen, Flora, Gürzenich, Messehallen, Rheinpark etc.

b.    Wichtig ist ebenfalls, darauf hinzuwirken, dass die Vorschläge des Deutschen Bühnenvereins zur coronagerechten Gestaltung der großen öffentlichen Kultureinrichtungen offensiv aufgegriffen werden. Das gilt insbesondere für die Oper, das Schauspiel und die Philharmonie. Nur so wird man die besondere Qualität die die Einrichtungen bieten erhalten können.

c.    Die Veranstalter*innen brauchen Perspektiven für situationsgerechte Veranstaltungsformate, indem die Verwaltung in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Ämtern das Erproben und die Reflexion von neuen Konzepten, bspw. Outdoor-Veranstaltungen und Szenenfestivals entwickelt und unterstützt. Hierbei sind bereits bestehende Konzepte der Szene einzubinden.

6.   Über die durch Corona entstandenen und weiterhin entstehenden Heraus-forderungen sowie über die Situation der Künstler*innen und der Kultureinrichtungen ist kontinuierlich zu berichten, wenn möglich unter Einbeziehung verbindlicher und aussagekräftiger Erhebungen.

7.   Den Veranstaltern der freien Szene, nicht Eventim, eine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, indem der durch Ausfall von Veranstaltungen angefallene Verlust, durch kommunale, Landes und Bundesmittel (ist in Vorbereitung) sichergestellt wird. Dadurch werden auch die eigenen Lebenshaltungskosten und die der Techniker, Roadies, Angestellten, freie Mitarbeiter etc. abgesichert. So lange diese Mittel nicht zur Verfügung stehen, soll die Kommune per sofort in Vorleistung treten.

8.   Die Verwaltung wird beauftragt, eine zentrale Informationsstelle zu schaffen, die als Anlaufstelle für die betroffenen Künstler*Innen und Kultureinrichtungen über die Kultur-Hilfen des Bundes und der Länder und der Kommune informiert. Viele Gespräche mit Vertreter*innen und Betroffenen aus der Veranstaltungsbranche und der Kulturszene haben gezeigt, dass es für die Mehrheit der durch die Coronapandemie in Existenznot Geratenen sehr schwierig war und ist, an die für Sie relevanten Informationen zu den Hilfen zu gelangen. Es muss Zielsetzung sein, die Informationen und Beratungsmöglichkeiten zu den Hilfsprogrammen für Unternehmen und Einrichtungen der Veranstaltungsbranche sowie Kulturschaffenden transparent und aktuell aufbereitet zur Verfügung zu stellen und persönliche Beratungen zu ermöglichen.

 

9.   Die Verwaltung wird beauftragt, Wege zu erarbeiten die zu einer echten kontinuierlichen Unterstützung von Kunst und Kultur in Kombination mit individuellen Hilfen für freiberufliche Künstler*innen und Kulturschaffende, für Solo-Selbständige führt. Diese Förderungsmöglichkeit soll u.a. im 3 Mio. Fonds aufgenommen werden. Zu prüfen wäre auch, ob seitens der Stadt auch eine subsidiär wirkende Form der Einführung eines Existenzgeldes für Solo-Selbständige möglich ist und zwar dort, wo Programme von Bund und Land nicht greifen. Aber auch hier wird es darauf ankommen, die unterschiedlichen Programme von Bund, Land und Kommunen zu harmonisieren.

 

Grundsätzlich wird bei der weiteren Beratung über Hilfen in Zeiten der Pandemie auch über passgenauere grundlegende Formen der Hilfe und Förderung nachzudenken sein. Denn die bestehenden Hilfsprogramme kommen oft nicht so oder dort an, wie und wo sie benötigt werden. Künstler*Innen und Akteuren der Kulturbranche unterliegen quasi einem Arbeitsverbot, unverschuldet und zum Schutz der Gesamtbevölkerung, solange öffentliche Veranstaltungen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sind. Diese Einnahmeausfälle auszugleichen ist ein besonderes Anliegen der Politik. Unter geltenden Hygienevorschriften ist wirtschaftliches Arbeiten nicht möglich und die Probleme der Branche werden noch lange anhalten. Sie werfen bereits bis weit ins Jahr 2021 ihre Schatten voraus.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.