Nachtrag: 27.10.2020
Sitzung: 27.10.2020 KuK/0053/2020
Zusatz: - Tischvorlage -
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1250/2020
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1.
gegenüber
dem Land NRW und
Bund darauf
hinzuwirken, dass die Maßnahmen gegen die COVID19-Pandemie im Kulturbereich
sachgerecht und angemessen sind, den wissenschaftlichen sowie gesundheitlichen
Erkenntnissen genügen und der Kulturszene offensiv, transparent und
lösungsorientiert kommuniziert werden. Dies gilt nicht nur für bereits
geförderte Einrichtungen, sondern insbesondere für Einrichtungen, die nicht
öffentlich gefördert werden.
2.
gemeinsam
mit der freien Szene – und zwar aller Sparten – sowie mit den öffentlichen
Einrichtungen und weiteren privaten Trägern von Kultur Szenarien,
Handlungskonzepte und Hilfsangebote der Stadt systematisch zu erörtern und
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, um die vielfältige Kulturlandschaft zu
erhalten. Hierzu gehören auch weitere finanzielle Hilfeangebote, die die Kultur
am Leben erhalten und den Einrichtungen Planungssicherheit geben.
3.
mit
dem Bund und Land NRW auf eine Harmonisierung und Abstimmung der jeweiligen
Unterstützungsmaßnahmen hinzuwirken.
4.
das
in der KEP entwickelte Kulturmarketing als wesentliches Werkzeug zur
Unterstützung der freien und öffentlichen Bühnen zu nutzen, um das
verunsicherte Publikum in Köln über den laufenden Spielbetrieb unter strengen
Hygienevorschriften zu informieren und die Vereinbarkeit von Kulturgenuss und Maskentragen
zu betonen. Es bedarf einer Normalisierung der gegenwärtigen Publikumssituation
in der öffentlichen Wahrnehmung. Hierfür bietet der Slogan 'Kultur lebt in
Köln' das Potential.
5.
coronakonforme
Räume für Kultur zu sichern und neu zu erschließen und
a. gemeinsam mit der freien Szene
möglichst bis Ende diesen Jahres nach passenden Veranstaltungsräumen und Freiflächen inclusive der Infrastruktur zu suchen, die kostenlos bzw. bezahlbar sind anhand der zu erwartenden Einnahmen,
die vor allem kleineren Theatern, Veranstaltern von Musik, bildender Kunst, Literatur, Tanz usw. die Chance
geben, ihre Veranstaltungen in coronakonformen Räumlichkeiten durchführen zu
können, zum Beispiel Säle in den Bürgerhäusern, Tanzbrunnen, Flora, Gürzenich,
Messehallen, Rheinpark etc.
b. Wichtig
ist ebenfalls, darauf hinzuwirken, dass die Vorschläge des Deutschen
Bühnenvereins zur coronagerechten Gestaltung der großen öffentlichen
Kultureinrichtungen offensiv aufgegriffen werden. Das gilt insbesondere für die
Oper, das Schauspiel und die Philharmonie. Nur so wird man die besondere
Qualität die die Einrichtungen bieten erhalten können.
c. Die Veranstalter*innen brauchen
Perspektiven für situationsgerechte Veranstaltungsformate, indem die Verwaltung
in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Ämtern das Erproben und die Reflexion
von neuen Konzepten, bspw. Outdoor-Veranstaltungen und Szenenfestivals
entwickelt und unterstützt. Hierbei sind bereits bestehende Konzepte der Szene
einzubinden.
6.
Über
die durch Corona entstandenen und weiterhin entstehenden Heraus-forderungen
sowie über die Situation der Künstler*innen und der Kultureinrichtungen ist
kontinuierlich zu berichten, wenn möglich unter Einbeziehung verbindlicher und
aussagekräftiger Erhebungen.
7. Den Veranstaltern
der freien Szene, nicht Eventim, eine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten,
indem der durch Ausfall von Veranstaltungen angefallene Verlust, durch
kommunale, Landes und Bundesmittel (ist in Vorbereitung) sichergestellt wird.
Dadurch werden auch die eigenen Lebenshaltungskosten und die der Techniker,
Roadies, Angestellten, freie Mitarbeiter etc. abgesichert. So lange diese
Mittel nicht zur Verfügung stehen, soll die Kommune per sofort in Vorleistung
treten.
8. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine zentrale Informationsstelle zu schaffen, die
als Anlaufstelle für die betroffenen Künstler*Innen und Kultureinrichtungen
über die Kultur-Hilfen des Bundes und der Länder und der Kommune informiert. Viele Gespräche mit Vertreter*innen
und Betroffenen aus der Veranstaltungsbranche und der Kulturszene haben
gezeigt, dass es für die Mehrheit der durch die Coronapandemie in Existenznot
Geratenen sehr schwierig war und ist, an die für Sie relevanten Informationen
zu den Hilfen zu gelangen. Es muss Zielsetzung sein, die Informationen und
Beratungsmöglichkeiten zu den Hilfsprogrammen für Unternehmen und Einrichtungen
der Veranstaltungsbranche sowie Kulturschaffenden transparent und aktuell
aufbereitet zur Verfügung zu stellen
und persönliche Beratungen zu ermöglichen.
9. Die Verwaltung wird beauftragt,
Wege zu erarbeiten die zu einer echten kontinuierlichen Unterstützung von Kunst
und Kultur in Kombination mit individuellen Hilfen für freiberufliche
Künstler*innen und Kulturschaffende, für Solo-Selbständige führt. Diese
Förderungsmöglichkeit soll u.a. im 3 Mio. Fonds aufgenommen werden. Zu prüfen
wäre auch, ob seitens der Stadt auch eine subsidiär wirkende Form der
Einführung eines Existenzgeldes für Solo-Selbständige möglich ist und zwar
dort, wo Programme von Bund und Land nicht greifen. Aber auch hier wird es
darauf ankommen, die unterschiedlichen Programme von Bund, Land und Kommunen zu
harmonisieren.
Grundsätzlich
wird bei der weiteren Beratung über Hilfen in Zeiten der Pandemie auch über
passgenauere grundlegende Formen der Hilfe und Förderung nachzudenken sein.
Denn die bestehenden Hilfsprogramme kommen oft nicht so oder dort an, wie und
wo sie benötigt werden. Künstler*Innen und Akteuren der Kulturbranche
unterliegen quasi einem Arbeitsverbot, unverschuldet und zum Schutz der
Gesamtbevölkerung, solange öffentliche Veranstaltungen nicht oder nur sehr
eingeschränkt möglich sind. Diese Einnahmeausfälle auszugleichen ist ein
besonderes Anliegen der Politik. Unter geltenden Hygienevorschriften ist
wirtschaftliches Arbeiten nicht möglich und die Probleme der Branche werden
noch lange anhalten. Sie werfen bereits bis weit ins Jahr 2021 ihre Schatten
voraus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.