Beschluss:

1.    Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung der Erweiterungsbauten am Gymnasium Nachtigallenstr. 19 – 21 und der Realschule Albert-Schweitzer-Str. 8 sowie eines gemeinsamen Mensagebäudes, 51147 Köln – Porz-Wahn mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.404.800 € (investiver Anteil: 338.200 €, konsumtiver Anteil: 1.066.600 €).

Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in anteiliger Höhe von voraussichtlich rund 293.600 € erfolgt im Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten und in anteiliger Höhe von rund 44.600 € im Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten erfolgt anteilig in Höhe von voraussichtlich rund 682.800 € im Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten und in Höhe von rund 383.800 € im Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben.

2.    Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2021 eine erste Mittelfreigabe in Höhe von rund 293.600 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzelle 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-7-3050 für die Einrichtung der Erweiterungsbauten am Gymnasium Nachtigallenstr. 19 – 21, an der Realschule Albert-Schweitzer-Str. 8 sowie eines gemeinsamen Mensagebäudes, 51147 Köln – Porz-Wahn.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.