Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, die Teilstücke der Feldgärtenstraße (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstücke 1455, 3090, 3091 und 3114) in Köln-Niehl als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung der Linken einstimmig beschlossen.