Geänderter Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja in welcher Form auf der
Liburer Landstraße, wo diese vom Radweg Richtung Zündorf gekreuzt wird, eine
Querungshilfe errichtet werden kann.
Tempo 70 sollte erst nach der Querungshilfe aus der
Richtung von Wahn möglich sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.