Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja in welcher Form auf der Liburer Landstraße, wo diese vom Radweg Richtung Zündorf gekreuzt wird, eine Querungshilfe errichtet werden kann.

Tempo 70 sollte erst nach der Querungshilfe aus der Richtung von Wahn möglich sein.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.