Beschluss: ungeändert beschlossen

I.          Beschluss über den gemeinsamen Wahlvorschlag zu Ziffer I

            I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG als Vertreter/innen des Inhabers der Aktien Buchstabe B:

1.    Marion Heuser (Grüne)

2.    Niklas Kienitz (CDU)

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke., FDP, AfD, der Gruppe Die PARTEI und RM Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

II.          Wahl zu Ziffer III der Beschlussvorlage:

Für die vorliegenden Wahlvorschläge werden folgende Stimmen abgegeben:

      III.        Beschluss über die gesamte Vorlage:

        I.     Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG als Vertreter/innen des Inhabers der Aktien Buchstabe B:

Beigeordneter Markus Greitemann

Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW)

1.     Marion Heuser (Grüne)

2.     Niklas Kienitz (CDU)

       II.        Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sofern die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder im Entsendungszeitraum gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der GAG durch Zeitablauf endet, werden die Aufsichtsratsmitglieder für die restliche Dauer des Entsendungszeitraumes erneut entsandt. Die Entsendung endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.

    III.          Der Rat schlägt der nächsten Hauptversammlung vor, in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.    Sabine Pakulat (Grüne)

2.    Christine Seiger (Grüne)

3.    Mike Homann (SPD)

4.    Michael Frenzel (SPD)

5.    Thomas Welter (CDU)

6.    Ira Sommer (CDU)

7.    Michael Weisenstein (Die Linke.)

Er beauftragt seine Vertreter/innen in der Hauptversammlung, entsprechend zu votieren.

  IV.        Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt nach der Neuwahl, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Sofern die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder im Entsendungszeitraum gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der GAG durch Zeitablauf endet, werden die Aufsichtsratsmitglieder für die restliche Dauer des Entsendungszeitraumes erneut entsandt. Die Entsendung endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Dies ist die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.

   V.        Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
RM Syndicus zieht für die Ratsgruppen den Vorschlag 8 zurück.