I.
Beschluss über den gemeinsamen Wahlvorschlag zu Ziffer
I
I. Der Rat der Stadt Köln
entsendet in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG als Vertreter/innen des
Inhabers der Aktien Buchstabe B:
1.
Marion Heuser (Grüne)
2.
Niklas Kienitz (CDU)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei
Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke., FDP, AfD, der Gruppe Die PARTEI und
RM Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
II.
Wahl zu Ziffer III der Beschlussvorlage:
Für
die vorliegenden Wahlvorschläge werden folgende Stimmen abgegeben:
III.
Beschluss über
die gesamte Vorlage:
I. Der Rat der Stadt Köln
entsendet in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG als Vertreter/innen des
Inhabers der Aktien Buchstabe B:
Beigeordneter
Markus Greitemann
Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister
oder von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO
NRW)
1.
Marion Heuser (Grüne)
2.
Niklas Kienitz (CDU)
II.
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch
bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des
Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sofern die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder im Entsendungszeitraum gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung
der GAG durch Zeitablauf endet, werden die Aufsichtsratsmitglieder für die
restliche Dauer des Entsendungszeitraumes erneut entsandt. Die Entsendung endet
in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen
Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin
oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen
Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Bei
den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im
Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der
Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.
III.
Der Rat schlägt der nächsten Hauptversammlung vor, in den Aufsichtsrat
zu wählen:
1.
Sabine Pakulat (Grüne)
2.
Christine Seiger (Grüne)
3.
Mike Homann (SPD)
4.
Michael Frenzel (SPD)
5.
Thomas Welter (CDU)
6.
Ira Sommer (CDU)
7.
Michael Weisenstein (Die Linke.)
Er
beauftragt seine Vertreter/innen in der Hauptversammlung, entsprechend zu
votieren.
IV.
Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch
bis zu dem Zeitpunkt nach der Neuwahl, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der
Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Sofern die Amtszeit
der Aufsichtsratsmitglieder im Entsendungszeitraum gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung
der GAG durch Zeitablauf endet, werden die Aufsichtsratsmitglieder für die
restliche Dauer des Entsendungszeitraumes erneut entsandt. Die Entsendung endet
in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen
Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Dies ist die Mitgliedschaft
im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der
Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.
V. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
RM Syndicus zieht für die Ratsgruppen den Vorschlag 8 zurück.