Nachtrag: 30.11.2020

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: ungeändert beschlossen

I.          Abstimmung über den Änderungsantrag

Beschluss:

Der Punkt „I.“ der Beschlussvorlage 2002/2020 wird wie folgt ersetzt:

„Der Rat beschließt, dass die fraktionslosen Ratsmitglieder jeweils vier Ausschüssen zumindest als Mitglied mit beratender Stimme gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 und 12 Gemeindeordnung NRW angehören können.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.