Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 18.01.2021, AN/0150/2021, der da lautet:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen unterstrichen):

 

1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Planungs- und Dienstleistungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes mit Kosten in Höhe von insgesamt 1.260.000 € (davon ca. 630.000 € investiv und ca. 630.000 € konsumtiv) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des ersten Bearbeitungsschrittes (Vorentwurfsplanung - Leistungsphasen 1 und 2 HOAI 2013). Es wird nur die Planungsvariante 01 (ebenerdige Umgestaltung in Anlehnung an die Leitlinien Kölner Ringstraßen aus dem Jahr 2011) weiterverfolgt. Es werden zwei Planungsteams für insgesamt zwei Vorentwürfe beauftragt. Diese haben zudem Gestaltungsideen für den konzeptionellen Betrachtungsraum („Ringe“ vom Rhein im Osten bis Kümpchenshof im Westen sowie von der Eigelsteintorburg im Süden bis St. Agnes im Norden einschließlich des Sudermanplatzes und einschließlich der angrenzenden Verkehrsflächen) unter Beachtung des Beschlusses des StEA v. 28.03.2019 zur Vorlage 3880/2018 zu erarbeiten.

 

2. Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 630.000 € im Teilplan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6100-0901-1-3000, Umgestaltung des Ebertplatzes im Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den beteiligten Gremien, insbesondere der Bezirksvertretung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss, regelmäßig – mindestens aber halbjährlich –  zum Stand des Verfahrens zur Umgestaltung des Ebertplatzes zu berichten.

 

ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt