Nachtrag: 10.12.2020

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: endgültig abgelehnt

I.          Abstimmung über den Änderungsantrag

Beschluss:

Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen (Anlage 1) werden wie folgt geändert:

1.    Im Punkt II.4. wird der zweite Satz wie folgt geändert:

Alt: „Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann bei der Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Konzepten nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“

Neu: „Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wird bei der Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Konzepten als positiv zu bewertendes Kriterium miteinbezogen.“

2.    Im Punkt III.2. wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen:

„Er (der Fördermittelempfänger) achtet darüber hinaus auf eine positive Darstellung der Zusammenarbeit mit der Stadt Köln in der Öffentlichkeit.“

3.    Am Ende des Punktes III.3 wird eingefügt:

Die entstanden Kosten (v.a. Personalkosten) für diese Teilnahme und Mitwirkung werden dem Fördermittelempfänger erstattet.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der Ratsgruppe Die PARTEI sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Volt und der Gruppe GUT Köln abgelehnt.