Nachtrag: 10.12.2020
Sitzung: 10.12.2020 Rat/0003/2020
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1489/2020
I.
Abstimmung über den Änderungsantrag
Beschluss:
Die
Allgemeinen Bewilligungsbedingungen (Anlage 1) werden wie folgt geändert:
1.
Im
Punkt II.4. wird der zweite Satz wie folgt geändert:
Alt: „Die
Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender
Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann bei der
Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Konzepten nicht als unwirtschaftlich
abgelehnt werden.“
Neu: „Die
Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender
Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wird bei der Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Konzepten als positiv zu bewertendes Kriterium
miteinbezogen.“
2.
Im
Punkt III.2. wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen:
„Er (der
Fördermittelempfänger) achtet darüber hinaus auf eine positive Darstellung der
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln in der Öffentlichkeit.“
3.
Am
Ende des Punktes III.3 wird eingefügt:
Die entstanden Kosten (v.a. Personalkosten) für diese
Teilnahme und Mitwirkung werden dem Fördermittelempfänger erstattet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der
Ratsgruppe Die PARTEI sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Volt und der
Gruppe GUT Köln abgelehnt.