Nachtrag: 10.12.2020
Sitzung: 10.12.2020 Rat/0003/2020
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1495/2020
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, als Gesellschafter der Flughafen Köln/Bonn GmbH zum
einen die Umsetzung einer effektivere Fluglärmminderung - vor allem in der
Nachtkernzeit 23.00 bis 05:00 Uhr – und zum anderen eine wirksame
Klimaschutzstrategie voranzutreiben.
I.
Lärmminderung
- Die Verwaltung wird mit der Schaffung einer für den Flughafen
Köln-Bonn wirksamen Lärmminderungsstrategie, die eine effektive
Lärmminderung - besonders in der Kernnachtzeit – sicherstellt, beauftragt.
- Die Stadt Köln wirkt als Gesellschafterin gegenüber der Flughafen
Köln/Bonn GmbH auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hin:
- Signifikante Erhöhung der nächtlichen Start- und Landeentgelte für
Passagiermaschinen. Insbesondere für sehr laute Fracht- und
Passagiermaschinen sollen die Gebühren deutlich erhöht werden. Die
Geschäftsführung des Flughafens soll darüber hinaus darauf hinwirken, dass
besonders laute Fracht- und Passagiermaschinen künftig nicht mehr am
Flughafen Köln Bonn eingesetzt werden.
- Darstellung der tatsächlich gezahlten Lärmzuschläge in Euro am Tag
und der Nacht, für Passagiermaschinen die Höhe des Gesamtentgelts pro
Start und Landung in der Nacht je Flugzeugmuster; die Darstellung soll die
signifikante Erhöhung des Gesamtentgelts abzüglich aller Rabatte und
Incentives seitens der FKB an die Fluggesellschaften pro Start und Landung
beinhalten.
- Darstellung von erfolgten und geplanten Maßnahmen zur Schaffung von
Anreizen für die Airlines zur Nutzung lärmmindernder Flugverfahren bei
Nacht
- Permanentes Lärm-Monitoring der An- und Abflüge zwecks
Dokumentation der Pegelminderung durch die ergriffenen Maßnahmen
- Errichtung von weiteren Fluglärmmessanlagen in jedem betroffenen
Stadtbezirk.
- Verbesserung der Transparenz des Monitorings und Darstellung für
die gesamte Öffentlichkeit mit einer jährlichen Berichterstattung über die
Ergebnisse der Fluglärmmessanlagen.
Die Berichterstattung zu diesen
Maßnahmen wird dem Wirtschaftsausschuss und dem Verkehrsausschuss mindestens jährlich vorgelegt.
II.
Klimaschutz
1. Zusätzlich soll die Klimastrategie fortgeschrieben werden. Damit
verbunden sind die Fortführung und Umsetzung von Maßnahmen zu Gunsten des
Klimaschutzes mit dem Ziel, dass der Flughafen bis 2035 klimaneutral betrieben
wird. Dies impliziert Scope 1 und Scope 2 Emissionen nach GHG-Protokoll,
insbesondere auch die Fahrzeuge auf dem Vorfeld. Des Weiteren sind auch die
Scope 1 & 2 Emissionen aktueller und zukünftiger Tochterunternehmen
einbezogen.
2. Ein Zeit-/Maßnahmenplan soll dem Aufsichtsrat 2021 vorgelegt
werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird gebeten, den Finanzausschuss, sowie
den Ausschüssen Wirtschaft, Verkehr und Klima & Umwelt über die
vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppen Die
PARTEI, KLIMA FREUNDE und GUT Köln mehrheitlich zugestimmt.