Nachtrag: 10.12.2020

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, als Gesellschafter der Flughafen Köln/Bonn GmbH zum einen die Umsetzung einer effektivere Fluglärmminderung - vor allem in der Nachtkernzeit 23.00 bis 05:00 Uhr – und zum anderen eine wirksame Klimaschutzstrategie voranzutreiben.

I.              Lärmminderung

  1. Die Verwaltung wird mit der Schaffung einer für den Flughafen Köln-Bonn wirksamen Lärmminderungsstrategie, die eine effektive Lärmminderung - besonders in der Kernnachtzeit – sicherstellt, beauftragt.
  2. Die Stadt Köln wirkt als Gesellschafterin gegenüber der Flughafen Köln/Bonn GmbH auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hin:
  1. Signifikante Erhöhung der nächtlichen Start- und Landeentgelte für Passagiermaschinen. Insbesondere für sehr laute Fracht- und Passagiermaschinen sollen die Gebühren deutlich erhöht werden. Die Geschäftsführung des Flughafens soll darüber hinaus darauf hinwirken, dass besonders laute Fracht- und Passagiermaschinen künftig nicht mehr am Flughafen Köln Bonn eingesetzt werden.
  2. Darstellung der tatsächlich gezahlten Lärmzuschläge in Euro am Tag und der Nacht, für Passagiermaschinen die Höhe des Gesamtentgelts pro Start und Landung in der Nacht je Flugzeugmuster; die Darstellung soll die signifikante Erhöhung des Gesamtentgelts abzüglich aller Rabatte und Incentives seitens der FKB an die Fluggesellschaften pro Start und Landung beinhalten.
  3. Darstellung von erfolgten und geplanten Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Airlines zur Nutzung lärmmindernder Flugverfahren bei Nacht
  4. Permanentes Lärm-Monitoring der An- und Abflüge zwecks Dokumentation der Pegelminderung durch die ergriffenen Maßnahmen
  5. Errichtung von weiteren Fluglärmmessanlagen in jedem betroffenen Stadtbezirk.
  6. Verbesserung der Transparenz des Monitorings und Darstellung für die gesamte Öffentlichkeit mit einer jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der Fluglärmmessanlagen.

 

Die Berichterstattung zu diesen Maßnahmen wird dem Wirtschaftsausschuss und dem Verkehrsausschuss mindestens jährlich vorgelegt.

 

 

II.            Klimaschutz

 

1.    Zusätzlich soll die Klimastrategie fortgeschrieben werden. Damit verbunden sind die Fortführung und Umsetzung von Maßnahmen zu Gunsten des Klimaschutzes mit dem Ziel, dass der Flughafen bis 2035 klimaneutral betrieben wird. Dies impliziert Scope 1 und Scope 2 Emissionen nach GHG-Protokoll, insbesondere auch die Fahrzeuge auf dem Vorfeld. Des Weiteren sind auch die Scope 1 & 2 Emissionen aktueller und zukünftiger Tochterunternehmen einbezogen. 

 

2.    Ein Zeit-/Maßnahmenplan soll dem Aufsichtsrat 2021 vorgelegt werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird gebeten, den Finanzausschuss, sowie den Ausschüssen Wirtschaft, Verkehr und Klima & Umwelt über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppen Die PARTEI, KLIMA FREUNDE und GUT Köln mehrheitlich zugestimmt.