Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die kommunale Klassenrichtzahl gem. Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW), damit einhergehend die Zahl der Eingangsklassen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen an den Kölner Grundschulen.

Für das Schuljahr 2021/22 werden an den Kölner Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Köln 574 Eingangsklassen gebildet.

In den städtischen Grundschulen im Gemeinsamen Lernen wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen auf 25 begrenzt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.