Sitzung: 28.01.2021 STA/0001/2021
Zusatz: Sammelumdruck vom 23.12.2020
Die Angelegenheit wurde zunächst für diese Sitzung zurückgestellt. Wird aber nun wieder zugesetzt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3035/2020
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt
1. den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs betreffend die Aufstellung des Bebauungs-planes Nummer 62547/02 –Arbeitstitel: Damiansweg in Köln-Volkhoven / Weiler – gemäß des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 9. November 2017 auf das vom Bebauungsplan-Entwurf betroffene Gebiet zu verkleinern (siehe Anlage 1);
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet südlich der landwirtschaftlichen Flächen (Flurstück 1266, Flur 46, Gemarkung Worringen), westlich der Mercatorstraße, nördlich der Merianstraße sowie östlich des Damiansweges —Arbeitstitel:— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3, 4 und 5;
3. den Bebauungsplan mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.