Beschluss:
Der
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat stellt gemäß § 4
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung
mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den
Jahresabschluss zum 31.12. 2019 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Er
beschließt, das nach Ergebnisausgleich zugunsten der Kernverwaltung (7.710.267,82 Euro) verbleibende
Jahresergebnis von 2.572.622,38 Euro einer
Instandhaltungsrücklage zuzuführen.
2. Dem
Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.