Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2019 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Er beschließt, das nach Ergebnisausgleich zugunsten der Kernverwaltung (7.710.267,82 Euro) verbleibende Jahresergebnis von 2.572.622,38 Euro einer Instandhaltungsrücklage zuzuführen.

2.     Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.