Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2008:

 

  1. Der § 28 – Personalangelegenheiten der Hauptsatzung der Stadt Köln wird wie folgt gefasst:

    „(1) Der Oberbürgermeister trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich oder in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.

    (2) Für Bedienstete in Führungsfunktionen sind Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis des Bediensteten zur Stadt Köln verändern, durch den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister zu treffen. Dies gilt nicht bei Entlassungen auf eigenen Antrag sowie für Entscheidungen, für die gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

    (3) Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Bei diesen Entscheidungen stimmt der Oberbürgermeister nicht mit. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, gilt Absatz 1.

    (4) Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiterinnen/ Leiter von Organisationseinheiten, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder einer anderen Wahlbeamtin/ Wahlbeamten oder dieser/diesem in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben einer persönlichen Referentin/ eines persönlichen Referenten oder einer Pressereferentin/ eines Pressereferenten“

  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in Anwendung der oben genannten  Absätze 1 bis 3 des § 28 der Hauptsatzung der Stadt Köln eine weitere Regelung für die Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln zulässig ist. Eine Beschlussfassung ist dann gegebenenfalls mit einer separaten Vorlage herbeizuführen.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis von Bediensteten in Führungsfunktionen zur Stadt Köln verändern, dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen mitzuteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen (bei Enthaltung der CDU und der FDP).