Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss der
Haushaltssatzung 2008/2009 gem. dem Entwurf der Verwaltung unter
Berücksichtigung der vom Finanzausschuss befürworteten Änderungen.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Ablehnung des Eilantrages durch das
VG Köln - Az. 4 L 810/08. Sofern das Verwaltungsgericht dem Eilantrag
stattgeben sollte, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der erneuten
Beteiligung und inhaltsgleichen Beschlussfassung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt
Anmerkung:
Die Änderungsanträge der Fraktionen sind der Niederschrift als Anlage (Nr. 2
bis 7) beigefügt.
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass noch weitere
Beschlussvorschläge der Verwaltung zum Hpl.-Entwurf 2008/2009 vorliegen.
Ratsmitglied Frank beantragt, die vorgeschlagene Anhebung der
Wertgrenzen für die erste Freigabe von
Einzelmaßnahmen auf 250.000 Euro statt auf 500.000 Euro zu begrenzen.
Der Finanzausschuss ist damit einverstanden und fasst nachfolgend zum
Haushalt 2008/2009 einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Finanzausschuss lehnt die
im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 37 Abs. 4 GO
NRW vorgebrachten Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen, soweit sie nicht
in die
Veränderungsnachweise übernommen wurden, unter Berücksichtigung der im Finanzausschuss
beschlossenen Änderungen ab.
Der Finanzausschuss ermächtigt die
Verwaltung, die beschlossenen Änderungen der Fraktionen zum Hpl.-Entwurf
2008/2009 in formaler Hinsicht zu korrigieren, sofern dies aus
haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich sein sollte (z.B. Teilplan, falsche
Teilplanzeile).
Der Finanzausschuss ist
damit einverstanden, dass die Verwaltung die zur
sinnvollen Rundung der Gesamthaushaltsvolumina notwendigen Änderungen vornimmt.
Der Finanzausschuss ist damit
einverstanden, dass die „Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven
Auszahlungen“ (s. Anlage) für 2008/2009 gegenüber dem Vorjahr unverändert
weiter gilt mit folgender Maßgabe:
a) Anpassung an die neuen Bezeichnungen
des NKF und Bereinigung um die nicht mehr benötigten
Sachverhalte
b) Anpassung an die veränderten Wertgrenzen:
Anhebung der Wertgrenze für die erste
Freigabe von Einzelmaßnahmen auf 250.000 Euro
entsprechend der Darstellung im Haushaltsplan.
Anpassung der Wertgrenze für die erste
Freigabe neuer Einzelmaßnahmen aus pauschalierten
Auszahlungsansätzen von 50.000 Euro
auf 100.000 Euro.
Anmerkung:
Der Text der Zuständigkeitsregelung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt
(Anlage 8.).