Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss der Haushaltssatzung 2008/2009 gem. dem Entwurf der Verwaltung unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss befürworteten Änderungen.

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Ablehnung des Eilantrages durch das VG Köln - Az. 4 L 810/08. Sofern das Verwaltungsgericht dem Eilantrag stattgeben sollte, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der erneuten Beteiligung und inhaltsgleichen Beschlussfassung der Bezirksvertretung Ehrenfeld.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt

 


Anmerkung:

Die Änderungsanträge der Fraktionen sind der Niederschrift als Anlage (Nr. 2 bis 7) beigefügt.


Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass noch weitere Beschlussvorschläge der Verwaltung zum Hpl.-Entwurf 2008/2009 vorliegen.

Ratsmitglied Frank beantragt, die vorgeschlagene Anhebung der Wertgrenzen für die erste Freigabe von Einzelmaßnahmen auf 250.000 Euro statt auf 500.000 Euro zu begrenzen.

Der Finanzausschuss ist damit einverstanden und fasst nachfolgend
zum Haushalt 2008/2009 einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Finanzausschuss lehnt die im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 37 Abs. 4 GO
NRW vorgebrachten Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen, soweit sie nicht in die
Veränderungsnachweise übernommen wurden, unter Berücksichtigung der im Finanzausschuss beschlossenen Änderungen ab.

Der Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, die beschlossenen Änderungen der Fraktionen zum Hpl.-Entwurf 2008/2009 in formaler Hinsicht zu korrigieren, sofern dies aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich sein sollte (z.B. Teilplan, falsche Teilplanzeile).

Der Finanzausschuss ist damit einverstanden, dass die Verwaltung die zur
sinnvollen Rundung der Gesamthaushaltsvolumina notwendigen Änderungen vornimmt.

Der Finanzausschuss ist damit einverstanden, dass die „Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszahlungen“ (s. Anlage) für 2008/2009 gegenüber dem Vorjahr unverändert weiter gilt mit folgender Maßgabe:

a) Anpassung an die neuen Bezeichnungen des NKF und Bereinigung um die nicht mehr benötigten
    Sachverhalte

b) Anpassung an die veränderten Wertgrenzen:

    Anhebung der Wertgrenze für die erste Freigabe von Einzelmaßnahmen auf 250.000 Euro
    entsprechend der Darstellung im Haushaltsplan.

    Anpassung der Wertgrenze für die erste Freigabe neuer Einzelmaßnahmen aus pauschalierten
    Auszahlungsansätzen von 50.000 Euro auf 100.000 Euro.


Anmerkung:

Der Text der Zuständigkeitsregelung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt (Anlage 8.).