Beschluss

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende frühzeitige Beteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB, die im Regelfall unter Anwendung des Modells 2 (Abendveranstaltung) beschlossen werden, sowie für informelle Planungskonzepte, diese in Absprache zwischen der Bezirksbürgermeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, in einer dem Vorhaben und der pandemischen Situation angemessenen Form durchzuführen.

 

Bereits erprobte Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der COVID-19-Pandemie sind bspw. Informationsveranstaltungen im Video-Livestream-Format, Beteiligungen über Beteiligungsplattformen, wie das Mitwirkungsportal-Köln, oder Aushänge samt Flyern im Umfeld des Plangebietes mit umfangreichen digitalen Informationen auf der städtischen Homepage.

 

Unter Berücksichtigung der Beschlusslage von Bundesregierung und Landesregierung NRW zur Regelung der Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19 Pandemie ist dieser Beschluss soweit es die Pandemie erforderlich macht, anzuwenden.

 

Mit Überwindung der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschränkungen wird ein Beschluss über die ab dann geltenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren und informellen Planungen eingeholt.

 

2.    Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die bisherige Pandemieregelung  zur zeitlichen Dauer der Offenlage von Bauleitplänen sowie der Dauer der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und Dienststellen von 45 Tagen wieder auf das gesetzliche Maß gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB von mindestens 30 Tagen, reduziert wird.

 

3.    Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.