Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, alle im Stadtbezirk vorhandenen Drängelgitter und andere nicht barrierefreien Zugangssperren abzubauen und durch geeignete Durchfahrtssperren wie z.B. Pfosten zu ersetzen. Diese sind so herzustellen, dass niemand am freien Zugang oder Durchgang gehindert wird und auch für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen optisch gut zu erkennen sind.

 

Soweit Drängel- bzw. Umlaufgitter aus Gründen der Verkehrssicherheit unverzichtbar sind, müssen diese der DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum entsprechen.

 

Folgende Drängel- bzw. Umlaufgitter sind von der Verwaltung in unten genannter Priorisierung abzubauen:

 

  1. Eingang Takufeld Äußere Kanalstraße (Schranke + Drängelgitter)
  2. Eingang Takufeld Subbelrather Straße gegenüber Nr. 441 (Drängelgitter)
  3. Fußweg Dechenstraße – Gustav-Freytag-Straße (zwei Drängelgitter)
  4. Fußweg Eisheiligenstraße (zwei Drängelgitter)
  5. Fußweg Altenhofstraße – August-von-Willich-Straße
  6. Brücken über A57 zum Blücherpark (überprüfen, teilweise Reste Drängelgitter)
  7. Eingang Westendwiese Ecke Matthias-Brüggen-Straße/ Mühlenweg (Drängelgitter)
  8. Ende Reiherweg vor Sackgasse (Drängelgitter)
  9. Bezirkssportanlage Prälat Ludwig Wolker
    1. Eingang Sportanlage am Ende der Fuchsstraße
    2. Eingang am Ende der Stammstraße
    3. Eingang von der Subbelrather Straße

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.