Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für eine 1 200 m² große Teilfläche des Flurstücks 3778/110, Flur 73 der Gemarkung Müngersdorf (hinter der vorhandenen Bebauung Ecke Äußere Kanalstraße/Venloer Straße) in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Äußere Kanalstraße/Venloer Straße in Köln-Ehrenfeldim beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten mit dem Ziel, im Blockinnenbereich eine III-geschossige Wohnbebauung festzusetzen.