Gemäß §
36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt
- das Straßen- und
Wegekonzept gemäß § 8a KAG NRW in der
dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1),
- dass als anderes
adäquates Beteiligungsverfahren für die Anliegerinnen und Anlieger bei
Maßnahmen der alleinigen Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der
Straßenentwässerung sowie bei Maßnahmen an der Oberfläche von
Anliegerstraßen ohne flächenmäßige Veränderung der Online-Dialog oder das
schriftliche Beteiligungsverfahren festgelegt wird,
- die 7. Satzung zur Änderung der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln gemäß Anlage 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.