Nachtrag: 03.02.2021
Sitzung: 04.02.2021 Rat/0005/2021
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3270/2020
I.
Abstimmung
über die so geänderte Vorlage:
Beschluss:
1. Der
Rat beschließt die Umsetzung der folgenden Maßnahmen „Corona-Sondermaßnahmen
Kultur 2021“ des Kulturamtes mit einer Gesamtlaufzeit vom 01. Januar bis zum
30. Juni 2021 gemäß der im Maßnahmenkatalog (Anlage 1) erläuterten Kriterien:
a. Corona-Sonderförderung
zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe im Umfang von bis
zu 770.000 Euro,
b. Erschließung „alternativer“ Spielstätten:
Corona-Zwischennutzungsfonds für Spielstätten (Huckepack-Fonds) und Förderung
des Open-Air-Angebots im Umfang von insgesamt bis zu 400.000 Euro
c. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für weitere
wirtschaftlich tragfähige Programmplanungen.
d. Corona-Aufstockungsfonds für Betriebskostenzuschüsse
im Umfang von bis zu 450.000 Euro
e. Weiterführung der Corona-bedingten Flexibilisierung
der Bewilligungsauflagen in der regulären Projektförderung innerhalb des
bisherigen regulären Projektbudgets 2021
f. Lärmschutzfonds mit besonderer Konzentration auf
Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen
innerhalb des bisherigen dafür vorgesehenen Projektbudgets 2021
g. Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen im Umfang
von 1,0 Stelle Sachbearbeitung Corona-Sonderförderung und 0,5 Stelle
Kultur-Info-Stelle Corona beim Kulturamt für die Dauer der Maßnahmen.
Die Stellen werden verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
2. Der
Rat beschließt für die Umsetzung dieser Maßnahmen die Bereitstellung von
insgesamt 2,52 Mio. Euro.
Mittel in Höhe von 0,8
Mio. Euro werden aus dem Budget 2021 aus dem Teilplan 0416 – Kulturförderung in
ihrer Höhe unverändert bereitgestellt.
Zusätzlich werden Mittel
in Höhe von 1,72 Mio. Euro benötigt.
Die im Teilplan 0416 - Kulturförderung in Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen vorhandenen Restmittel von ca. 1,34 Mio. Euro als auch
Anteile der im Teilplan 0416 - Kulturförderung in Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vorhandenen Restmittel von 380.000
Euro sind aus 2020 nach 2021 zu übertragen und für die Corona-Sondermaßnahmen
Kultur 2021 zur Verfügung zu stellen.
Ergänzung des Beschlusses gemäß Änderungsantrag:
(1) Das
Konzept zur Förderung des Open- Air-Angebots wird in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt, ebenso das
Zwischennutzungskonzept von Spielstätten der „Huckepackfonds“. Dies ist wegen
der Planungsmöglichkeiten und -sicherheit unabdingbar.
(2) Zu
Punkt 1 b:
Die Finanzmittel in Höhe von 400.000€ des Zwischennutzungsfonds stehen auch für
die Finanzierung der Infrastruktur der
Open-Air -Flächen Angebote zur
Verfügung. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für weitere wirtschaftlich
tragfähige Programmplanungen.
(3) Zu
Punkt a) Corona- Sonderförderung:
In den Maßnahmenkatalog sind auch mögliche Förderungen von Soloselbständigen
aufzunehmen, die keine Veranstaltende sind.
(4) Dem
Ausschuss für Kunst und Kultur ist regelmäßig über die Sachstände zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der AfD-Fraktion
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Stimmenthaltung der AfD-.Fraktion
zugestimmt.
___________
Anmerkung:
Frau
Beigeordnete Laugwitz-Aulbach weist darauf hin, dass man mit Punkt 3 des
Änderungsantrages in eine neue Systematik der Förderung übergehen würde.
Die Verwaltung wird das Konzept für mögliche Änderungen des Maßnahmenkatalogs dem Ausschuss für Kunst und Kultur vorlegen.