Nachtrag: 03.02.2021

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: geändert beschlossen

I.          Abstimmung über die so geänderte Vorlage:

Beschluss:

1.     Der Rat beschließt die Umsetzung der folgenden Maßnahmen „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021“ des Kulturamtes mit einer Gesamtlaufzeit vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2021 gemäß der im Maßnahmenkatalog (Anlage 1) erläuterten Kriterien:

a.    Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe im Umfang von bis zu 770.000 Euro,

b.  Erschließung „alternativer“ Spielstätten: Corona-Zwischennutzungsfonds für Spielstätten (Huckepack-Fonds) und Förderung des Open-Air-Angebots im Umfang von insgesamt bis zu 400.000 Euro

c.   Dies ist eine wichtige Voraussetzung für weitere wirtschaftlich tragfähige Programmplanungen.

d.  Corona-Aufstockungsfonds für Betriebskostenzuschüsse im Umfang von bis zu 450.000 Euro

e.  Weiterführung der Corona-bedingten Flexibilisierung der Bewilligungsauflagen in der regulären Projektförderung innerhalb des bisherigen regulären Projektbudgets 2021

f.    Lärmschutzfonds mit besonderer Konzentration auf Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen innerhalb des bisherigen dafür vorgesehenen Projektbudgets 2021

g.  Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen im Umfang von 1,0 Stelle Sachbearbeitung Corona-Sonderförderung und 0,5 Stelle Kultur-Info-Stelle Corona beim Kulturamt für die Dauer der Maßnahmen.
Die Stellen werden verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.

2.     Der Rat beschließt für die Umsetzung dieser Maßnahmen die Bereitstellung von insgesamt 2,52 Mio. Euro.

Mittel in Höhe von 0,8 Mio. Euro werden aus dem Budget 2021 aus dem Teilplan 0416 – Kulturförderung in ihrer Höhe unverändert bereitgestellt.

Zusätzlich werden Mittel in Höhe von 1,72 Mio. Euro benötigt.
Die im Teilplan 0416 - Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen vorhandenen Restmittel von ca. 1,34 Mio. Euro als auch Anteile der im Teilplan 0416 - Kulturförderung in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vorhandenen Restmittel von 380.000 Euro sind aus 2020 nach 2021 zu übertragen und für die Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 zur Verfügung zu stellen.

Ergänzung des Beschlusses gemäß Änderungsantrag:

(1)  Das Konzept zur Förderung des Open- Air-Angebots wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt, ebenso das Zwischennutzungskonzept von Spielstätten der „Huckepackfonds“. Dies ist wegen der Planungsmöglichkeiten und -sicherheit unabdingbar.

(2)  Zu Punkt 1 b:
Die Finanzmittel in Höhe von 400.000€ des Zwischennutzungsfonds stehen auch für die Finanzierung der Infrastruktur der  Open-Air -Flächen Angebote  zur Verfügung. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für weitere wirtschaftlich tragfähige Programmplanungen.

(3)  Zu Punkt a) Corona- Sonderförderung:
In den Maßnahmenkatalog sind auch mögliche Förderungen von Soloselbständigen aufzunehmen, die keine Veranstaltende sind.

(4)  Dem Ausschuss für Kunst und Kultur ist regelmäßig über die Sachstände zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-.Fraktion zugestimmt.

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Anmerkung:
Frau Beigeordnete Laugwitz-Aulbach weist darauf hin, dass man mit Punkt 3 des Änderungsantrages in eine neue Systematik der Förderung übergehen würde.

Die Verwaltung wird das Konzept für mögliche Änderungen des Maßnahmenkatalogs dem Ausschuss für Kunst und Kultur vorlegen.