Sitzung: 08.03.2021 BAU/0002/2021
Zusatz: - zurückgestellter TOP 5.4 aus der Sitzung vom 25.01.2021 -
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2952/2020
I. Beschluss über den Änderungsantrag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:
-
Dachflächen für Photovoltaik zu nutzen,
-
Fassaden zu begrünen,
-
für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der
Rheinenergie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen und
-
entsprechend den Energie-Leitlinien den Vorrang
eines Fernwärmeanschlusses zu realisieren (mündliche
Ergänzung: dies ist als Prüfauftrag zu verstehen, d. h. nur, wenn es
wirtschaftlich zu vertreten ist).
Des Weiteren sollte der entfallende Bolzplatz durch eine gleichwertige
Anlage in unmittelbarer Umgebung des zu bebauenden Grundstücks ersetzt werden,
ggf. durch Grundstücksankauf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Beschluss über die so geänderte Vorlage und mit
dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Rodenkirchen
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beauftragt die
Verwaltung mit dem Neubau zweier Wohngebäude im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler
Str. o. Nr., 50968 Köln-Marienburg, Gemarkung
Rondorf, Flur 51, Flurstücke 597, 708, 1208 und 1209 mit Gesamtkosten in
Höhe von 6.077.000 €.
Gleichzeitig
werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im
Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile
08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle
5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5153 -
Neubau Brohler Str. freigegeben.
Ergänzung:
Die Verwaltung
wird beauftragt zu prüfen:
-
Dachflächen für
Photovoltaik zu nutzen,
-
Fassaden zu
begrünen,
-
für die
PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffentlich nutzbare
Elektro-Ladestationen zu schaffen und
-
entsprechend den
Energie-Leitlinien den Vorrang eines Fernwärmeanschlusses zu realisieren (mündliche
Ergänzung: dies ist als Prüfauftrag zu verstehen, d. h. nur, wenn es
wirtschaftlich zu vertreten ist).
Des Weiteren
sollte der entfallende Bolzplatz durch eine gleichwertige Anlage in
unmittelbarer Umgebung des zu bebauenden Grundstücks ersetzt werden, ggf. durch
Grundstücksankauf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt – unter
dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Rodenkirchen.