I. Beschluss über den Änderungsantrag

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:

-       Dachflächen für Photovoltaik zu nutzen,

-       Fassaden zu begrünen,

-       für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen und

-       entsprechend den Energie-Leitlinien den Vorrang eines Fernwärmeanschlusses zu realisieren (mündliche Ergänzung: dies ist als Prüfauftrag zu verstehen, d. h. nur, wenn es wirtschaftlich zu vertreten ist).

 

Des Weiteren sollte der entfallende Bolzplatz durch eine gleichwertige Anlage in unmittelbarer Umgebung des zu bebauenden Grundstücks ersetzt werden, ggf. durch Grundstücksankauf.

 

 

Abstimmungsergebnis:


Einstimmig zugestimmt.

 

 

II. Beschluss über die so geänderte Vorlage und mit dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Rodenkirchen

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau zweier Wohngebäude im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o. Nr., 50968 Köln-Marienburg, Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstücke 597, 708, 1208 und 1209 mit Gesamtkosten in Höhe von 6.077.000 €.

 

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5153 - Neubau Brohler Str. freigegeben.

 

 

Ergänzung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:

-       Dachflächen für Photovoltaik zu nutzen,

-       Fassaden zu begrünen,

-       für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen und

-       entsprechend den Energie-Leitlinien den Vorrang eines Fernwärmeanschlusses zu realisieren (mündliche Ergänzung: dies ist als Prüfauftrag zu verstehen, d. h. nur, wenn es wirtschaftlich zu vertreten ist).

 

Des Weiteren sollte der entfallende Bolzplatz durch eine gleichwertige Anlage in unmittelbarer Umgebung des zu bebauenden Grundstücks ersetzt werden, ggf. durch Grundstücksankauf.

 

 

Abstimmungsergebnis:


Einstimmig zugestimmtunter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Rodenkirchen.