Stellungnahme der CDU-Fraktion zu dem Antrag
zu TOP 8.1.1:
1. Formal: Die Vorgebirgsstraße gehört zu
den Hauptzubringerstraßen aus dem südlichen Kölner Umland und erstreckt sich
auf Kölner Stadtgebiet über die Stadtbezirke Rodenkirchen und Innenstadt.
Zahlreiche Pendler benutzen die Straße, um zu ihren Arbeitsstätten im Kölner
Stadtgebiet und wieder nach Hause zu kommen. Sie wird auch regelmäßig von der
Bereitschaftspolizei in Brühl befahren, um für größere Ereignisse benötigten
Hundertschaften nach Köln zu transportieren. Im Zuge des Ausbaus der Stadtbahn
auf der Bonner Straße (3. Baustufe) wird der Vorgebirgsstraße zwangsläufig
während der nächsten 4 Jahre zusätzliche Bedeutung zukommen. Aus diesen Gründen
ist unmittelbar ersichtlich, dass die Vorgebirgsstraße überbezirkliche
Bedeutung hat und die Bezirksvertretung Rodenkirchen einen solchen Beschluss
nicht wirksam fassen kann.
2. Inhaltlich: Es gibt für Radfahrer einen
ca. 200 Meter östlich parallel verlaufenden komfortablen Radweg, auf dem man
mit dem Fahrrad ohne eine einzige Ampel vom Zollstockgürtel bis zum Bischofsweg
fahren kann. Dies ist vermutlich auch der Grund, warum die Vorgebirgsstraße in
diesem Bereich nur von wenigen Radfahrern benutzt wird. Die Einrichtung eines
Fahrradstreifens hätte zur Folge, dass dort dauerhaft ein absolutes Halteverbot
eingerichtet würde. Die CDU-Fraktion hat am 11.11.2019 einen Antrag zur
Verlängerung der Parkmöglichkeiten auf der Vorgebirgsstraße eingebracht
(AN/1424/2019), den sie zugunsten eines gemeinsamen Antrags mit den Grünen
(AN/1541/2019) zurückgezogen hat, der auf Vorschlag der Grünen die Parkmöglichkeiten sogar über die ursprünglich
im CDU-Antrag vorgesehenen Zeiten hinaus ausdehnen soll. Die Begründung für
diesen Antrag war folgende:
„Da Zollstock wie die meisten Kölner
Stadtteile an chronischem Parkplatzmangel leidet, nimmt der
Parkplatzsuchverkehr abendlich zu vorgerückter Stunde deutlich zu.
Bewohnerinnen und Bewohner der Vorgebirgsstraße, die keinen Möglichkeiten
haben, einen Garagenparkplatz zu mieten, können dann bereits ab 19:00 Uhr davon
profitieren, dass abends der Verkehr in die Innenstadt deutlich abnimmt und
problemlos über die linke von zwei Fahrspuren abgewickelt werden kann.“
Diese Begründung ist nach wie vor richtig.
Innerhalb der seit dem o.g. Beschluss vergangenen 16 Monaten hat sich die
Parkplatzsituation in Zollstock keinesfalls signifikant verbessert, im
Gegenteil. Insofern ist der Antrag der Grünen, Fahrradspuren gerade im Hinblick
auf die in der Begründung angeführte Umweltproblematik kontraproduktiv. In den
zulässigen Zeiten parken durchschnittlich 60 Fahrzeuge allein zwischen dem
Abschnitt Zollstockgürtel bis Vorgebirgstor. Der Wegfall dieser Parkmöglichkeit
würde zu einer deutlichen Zunahme des Parkdrucks, damit verbunden des
Parkplatzsuchverkehrs mit entsprechenden Abgas- und Lärmemissionen sowie in
Ermangelung von vorhandenen Parkplätzen auch zu ordnungswidrigem Parken führen.
Beschluss:
Vertagt, gemäß Coronaschutz-Erlass des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom
08.03.2021 zur Vermeidung der Aussprache mit dem Zweck der Verkürzung der
Sitzungsdauer.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.