Stellungnahme der CDU-Fraktion zu dem Antrag zu TOP 8.1.1:

1.    Formal: Die Vorgebirgsstraße gehört zu den Hauptzubringerstraßen aus dem südlichen Kölner Umland und erstreckt sich auf Kölner Stadtgebiet über die Stadtbezirke Rodenkirchen und Innenstadt. Zahlreiche Pendler benutzen die Straße, um zu ihren Arbeitsstätten im Kölner Stadtgebiet und wieder nach Hause zu kommen. Sie wird auch regelmäßig von der Bereitschaftspolizei in Brühl befahren, um für größere Ereignisse benötigten Hundertschaften nach Köln zu transportieren. Im Zuge des Ausbaus der Stadtbahn auf der Bonner Straße (3. Baustufe) wird der Vorgebirgsstraße zwangsläufig während der nächsten 4 Jahre zusätzliche Bedeutung zukommen. Aus diesen Gründen ist unmittelbar ersichtlich, dass die Vorgebirgsstraße überbezirkliche Bedeutung hat und die Bezirksvertretung Rodenkirchen einen solchen Beschluss nicht wirksam fassen kann.

2.    Inhaltlich: Es gibt für Radfahrer einen ca. 200 Meter östlich parallel verlaufenden komfortablen Radweg, auf dem man mit dem Fahrrad ohne eine einzige Ampel vom Zollstockgürtel bis zum Bischofsweg fahren kann. Dies ist vermutlich auch der Grund, warum die Vorgebirgsstraße in diesem Bereich nur von wenigen Radfahrern benutzt wird. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens hätte zur Folge, dass dort dauerhaft ein absolutes Halteverbot eingerichtet würde. Die CDU-Fraktion hat am 11.11.2019 einen Antrag zur Verlängerung der Parkmöglichkeiten auf der Vorgebirgsstraße eingebracht (AN/1424/2019), den sie zugunsten eines gemeinsamen Antrags mit den Grünen (AN/1541/2019) zurückgezogen hat, der auf Vorschlag der Grünen die  Parkmöglichkeiten sogar über die ursprünglich im CDU-Antrag vorgesehenen Zeiten hinaus ausdehnen soll. Die Begründung für diesen Antrag war folgende:

„Da Zollstock wie die meisten Kölner Stadtteile an chronischem Parkplatzmangel leidet, nimmt der Parkplatzsuchverkehr abendlich zu vorgerückter Stunde deutlich zu. Bewohnerinnen und Bewohner der Vorgebirgsstraße, die keinen Möglichkeiten haben, einen Garagenparkplatz zu mieten, können dann bereits ab 19:00 Uhr davon profitieren, dass abends der Verkehr in die Innenstadt deutlich abnimmt und problemlos über die linke von zwei Fahrspuren abgewickelt werden kann.“

Diese Begründung ist nach wie vor richtig. Innerhalb der seit dem o.g. Beschluss vergangenen 16 Monaten hat sich die Parkplatzsituation in Zollstock keinesfalls signifikant verbessert, im Gegenteil. Insofern ist der Antrag der Grünen, Fahrradspuren gerade im Hinblick auf die in der Begründung angeführte Umweltproblematik kontraproduktiv. In den zulässigen Zeiten parken durchschnittlich 60 Fahrzeuge allein zwischen dem Abschnitt Zollstockgürtel bis Vorgebirgstor. Der Wegfall dieser Parkmöglichkeit würde zu einer deutlichen Zunahme des Parkdrucks, damit verbunden des Parkplatzsuchverkehrs mit entsprechenden Abgas- und Lärmemissionen sowie in Ermangelung von vorhandenen Parkplätzen auch zu ordnungswidrigem Parken führen.

Beschluss:

Vertagt, gemäß Coronaschutz-Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2021 zur Vermeidung der Aussprache mit dem Zweck der Verkürzung der Sitzungsdauer.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.