Nachtrag: 24.02.2021
Sitzung: 01.03.2021 SHA/0002/2021
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/0356/2021
Beschluss:
Nach einer inhaltlichen Diskussion werden die Änderungen aus TOP 2.4 in
den vorliegenden Antrag aufgenommen. Der Ausschussvorsitzende lässt hierüber
abstimmen.
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Die eventuell
notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr sollen vom
Schulträger zügig angegangen und umgesetzt werden. Bei den festzulegenden
Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen
Gestaltungsspielräume. Die Verwaltung soll die für eine pädagogische Betreuung
benötigten Räume gewährleisten und bei individuellen Regelungen vor Ort
behilflich sein. Hierbei soll auch geprüft werden, ob derzeit freie kulturelle
Räumlichkeiten, aber auch außerschulische Lernorte wie z. B. Zooschule,
Freiluga, Waldschule genutzt werden können.
Falls
leerstehende Räume im Umfeld der Schulen kurzfristig angemietet werden können,
übernimmt die Verwaltung dafür die Mietkosten und wendet sich an das Land, um
eine Erstattung dieser zu erhalten. Vorrangig gilt dies für Schulen mit hohen
Sozialindexwerten.
- Die Verwaltung soll mit den Trägern des Ganztags
absprechen, ob und wie dort beschäftigtes Personal auch in der Begleitung
des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen
Betreuung eingesetzt werden kann.
Dies
gilt auch für Museums-, Theater-, Sport-, Musikpädagog*innen, die derzeit ohne
Beschäftigung sind. Die Verwaltung übernimmt die Honorarkosten und wendet sich
an das Land, um eine Erstattung dieser zu erhalten. Vorrangig gilt dies für
Schulen mit hohen Sozialindexwerten.
- Die Verwaltung soll zusammen mit den Schulleitungen Möglichkeiten
erörtern, Räume und ggf. Personal aus der Ganztagsbetreuung für
Schülerinnen und Schüler aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen
Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können,
weiterhin anzubieten, so dass sie ihre Aufgaben unter Aufsicht in den
Räumen der Schule bearbeiten können (erweiterte Betreuung).
- Die Betreuung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Bedarf in der Schule, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung
zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können, soll sichergestellt
werden.
- Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die
Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sollen im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten verstärkt dazu eingesetzt werden, die Schülerinnen und
Schüler unter Einbeziehung deren Erziehungsberechtigten auch im häuslichen
Umfeld zu unterstützen.
An
Schulen mit hohen Sozialindexwerten werden von der Stadt schnellstmöglich
zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter geschaffen und
besetzt.
- Die Verteilung der Schutzmasken und ggf. weiterer
Schutzausrüstungen soll ab sofort für alle Lehrkräfte und sonstiges
schulisches Personal sichergestellt werden.
An
Schulen mit hohen Sozialindexwerten sollen für alle Schülerinnen und Schüler
Schutzmasken verteilt werden, an anderen Schulen diejenigen, die Leistungen
nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.
- Unter Einbeziehung der Gebäudewirtschaft müssen die Räume, in
denen eine
Querlüftung nicht möglich ist, unmittelbar nach Ende der Praxistestphase mit passenden Luftfiltergeräten ausgestattet werden.
- Der Fokus soll weiterhin auf stabile W-LAN-Verbindungen in den
Klassenräumen gelegt werden.
- Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die weiterhin im Distanz-
oder Wechselunterricht sind, müssen mit Endgeräten und
Prepaid-Internet-Karten (o. ä.) ausgestattet werden, wenn sie diese nicht
besitzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt