Nachtrag: 24.02.2021

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:
Nach einer inhaltlichen Diskussion werden die Änderungen aus TOP 2.4 in den vorliegenden Antrag aufgenommen. Der Ausschussvorsitzende lässt hierüber abstimmen.

·         Die eventuell notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr sollen vom Schulträger zügig angegangen und umgesetzt werden. Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume. Die Verwaltung soll die für eine pädagogische Betreuung benötigten Räume gewährleisten und bei individuellen Regelungen vor Ort behilflich sein. Hierbei soll auch geprüft werden, ob derzeit freie kulturelle Räumlichkeiten, aber auch außerschulische Lernorte wie z. B. Zooschule, Freiluga, Waldschule genutzt werden können.

Falls leerstehende Räume im Umfeld der Schulen kurzfristig angemietet werden können, übernimmt die Verwaltung dafür die Mietkosten und wendet sich an das Land, um eine Erstattung dieser zu erhalten. Vorrangig gilt dies für Schulen mit hohen Sozialindexwerten.

  • Die Verwaltung soll mit den Trägern des Ganztags absprechen, ob und wie dort beschäftigtes Personal auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden kann.

Dies gilt auch für Museums-, Theater-, Sport-, Musikpädagog*innen, die derzeit ohne Beschäftigung sind. Die Verwaltung übernimmt die Honorarkosten und wendet sich an das Land, um eine Erstattung dieser zu erhalten. Vorrangig gilt dies für Schulen mit hohen Sozialindexwerten.

  • Die Verwaltung soll zusammen mit den Schulleitungen Möglichkeiten erörtern, Räume und ggf. Personal aus der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin anzubieten, so dass sie ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule bearbeiten können (erweiterte Betreuung).

  • Die Betreuung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf in der Schule, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können, soll sichergestellt werden.

  • Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verstärkt dazu eingesetzt werden, die Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung deren Erziehungsberechtigten auch im häuslichen Umfeld zu unterstützen.

An Schulen mit hohen Sozialindexwerten werden von der Stadt schnellstmöglich zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter geschaffen und besetzt.

  • Die Verteilung der Schutzmasken und ggf. weiterer Schutzausrüstungen soll ab sofort für alle Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal sichergestellt werden.

An Schulen mit hohen Sozialindexwerten sollen für alle Schülerinnen und Schüler Schutzmasken verteilt werden, an anderen Schulen diejenigen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.

  • Unter Einbeziehung der Gebäudewirtschaft müssen die Räume, in denen eine
    Querlüftung nicht möglich ist, unmittelbar nach Ende der Praxistestphase mit passenden Luftfiltergeräten ausgestattet werden.

  • Der Fokus soll weiterhin auf stabile W-LAN-Verbindungen in den Klassenräumen gelegt werden.

  • Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die weiterhin im Distanz- oder Wechselunterricht sind, müssen mit Endgeräten und Prepaid-Internet-Karten (o. ä.) ausgestattet werden, wenn sie diese nicht besitzen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt