Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 3) zur Kenntnis;
2. beauftragt die Verwaltung, soweit erforderlich das Aufhebungsverfahren fortzuführen und dabei die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.