Nachtrag: 03.03.2021
Sitzung: 04.03.2021 BV8/0004/2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0413/2021
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass die Verwaltung die Grundstücke der Gemarkungen
648 und 649 in Köln-Kalk, die in der Durchwegung parallel zur Vietorstraße
zwischen Kalker Hauptstraße und Vorster Straße liegen, nicht verkaufen darf und
der sich anschließende Bereich vorerst nicht
dem Schulgrundstück Vietorstraße zugeschlagen wird, bevor mit Vertretern und
Vertreterinnen des Liegenschaftsamtes, des Grünflächenamtes und den Mitgliedern
der Bezirksvertretung Kalk ein Ortstermin erfolgt
ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.