Beschluss:

Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte „Benutzungs- und Entgeltordnung der artothek – Raum für junge Kunst“; diese tritt am 01.07.2021 in Kraft.

Die am 04.12.1996 veröffentlichte „Satzung über die Ausleihe von Kunstgegenständen aus der Artothek der Stadt Köln“ wird gleichzeitig aufgehoben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.