Beschluss:
Der
Rat beschließt die in der Anlage beigefügte „Benutzungs- und Entgeltordnung der
artothek – Raum für junge Kunst“; diese tritt am 01.07.2021 in Kraft.
Die
am 04.12.1996 veröffentlichte „Satzung über die Ausleihe von Kunstgegenständen
aus der Artothek der Stadt Köln“ wird gleichzeitig aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.