Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines Solidaritätsfonds zur Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund des zweiten Lockdowns schließen mussten.

Die Höhe dieses Fonds ist abhängig von den Bußgeldern, die wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung eingenommen werden. Antragsberechtigt sind die Unternehmen, die gemäß § 11 der Corona Schutzverordnung NRW schließen mussten.

Die Antragsfrist bestimmt die Verwaltung.

Der Zuschuss an die Unternehmen wird in Form einer Einmalzahlung bewilligt, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist nicht erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.