Beschluss:
Der Rat beauftragt die
Verwaltung mit der Einrichtung
eines Solidaritätsfonds zur Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund des zweiten Lockdowns schließen mussten.
Die Höhe dieses Fonds ist
abhängig von den Bußgeldern, die wegen Verstößen gegen die
Corona-Schutzverordnung eingenommen werden. Antragsberechtigt sind die Unternehmen,
die gemäß § 11 der Corona Schutzverordnung NRW schließen mussten.
Die Antragsfrist bestimmt die
Verwaltung.
Der Zuschuss an die Unternehmen
wird in Form einer Einmalzahlung bewilligt, die nicht zurückgezahlt werden
muss. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.