Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

1.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Objekt Hornstraße 2 zu erwerben und anstelle des bisherigen Bordellbetriebs ein sozial und kulturell ausgerichtetes Nutzungskonzept zu etablieren.

·         Denkbar sind z. B. ein gemischtes Wohnkonzept für Auszubildende und/oder Studierende sowie Appartements für Obdachlose und/oder Geflüchtete. Darüber hinaus könnte die ehemalige Bar als Begegnungsstätte von Kunst und Kultur genutzt werden – beispielweise als Veranstaltungsraum. Zur Umsetzung eines solchen modellhaften Projekts bedarf es zwingend einer psychosozialen Betreuung sowie Hilfen zur Integration und zur Beschäftigungsförderung. Entsprechende Mittel sind bereitzustellen.

2.    Die Betreiber des „Odonien“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite sowie des Wandelwerks sollten aktiv an diesem Prozess beteiligt werden.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, alles Erforderliche (ordnungs-, gewerbe-, planungs- oder baurechtliche Maßnahmen) in die Wege zu leiten, um den Nutzungszweck nach Ziffer 1 zu erreichen.

4.    Die 2018 vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragte städtebauliche Neuordnung des Bereichs zwischen Innerer Kanalstraße, Herkulesstraße/K4, Parkgürtel und S-Bahntrasse Nippes ist auch vor dem Hintergrund dieser Entwicklung endlich anzugehen – mit Beteiligung der Öffentlichkeit von Anfang an und der engen Einbindung der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Gruppe Die PARTEI sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., der Gruppen KLIMA FREUNDE und GUT Köln abgelehnt.