Nachtrag: 15.03.2021
Sitzung: 18.03.2021 BV5/0005/2021
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2966/2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule
Halfengasse 25 in 50739 Köln gemäß der Energieleitlinie mit
Gesamtkosten inklusive Einrichtungskosten in Höhe von rund 5.186.000 Euro brutto.
Er stellt den
Bedarf zur Generalsanierung fest und beauftragt die Verwaltung mit der
Beantragung der Baugenehmigung, der Submission, Baudurchführung und
Einrichtung.
Zudem genehmigt
der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 20 Prozent bezogen auf
die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 784.000
Euro brutto.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass sich die Generalsanierung der Schule mit dem Bau eines neuen
unterhalb der Schulhoffläche verlaufenden Rheindükers der
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) überschneidet. Der vorgesehene
Interimsstandort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Bis zum
Abschluss beider Maßnahmen wird die Schule auf das Grundstück der StEB am
Niehler Damm / Bremerhavener Straße in eine Modulbauanlage ausgelagert.
Die Kosten der Auslagerung werden zwischen StEB und Gebäudewirtschaft auf der
Grundlage des als Anlage 6 beigelegten Kostenverteilungsschlüssels geteilt. Der
Rat stimmt dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu. Die anteiligen
Kosten für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betragen rund 2.415.000 Euro
brutto.
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung, die
Auslagerung und den Risikozuschlag betragen demnach rund 8.385.000 Euro brutto.
Die Finanzierung
der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln. Die Refinanzierung der investiven Kosten von rund 4.886.000
Euro erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme
über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen
Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive
Reinigungs- und sonstige Nebenkosten in Höhe von rund 113.000 Euro, die
voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird.
Die konsumtiven
Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro sind im
Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu
veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von rund 110.000
Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.
Interimslösungen,
die städtische Grünflächen, wie bspw. Landschaftsschutzgebiete oder Parks,
versiegeln bzw. für die Bäume gefällt werden müssen, werden in Zukunft abgelehnt.
Als Interimslösungen sollen Sport- oder Parkplätze, oder ähnliches gefunden
werden.
In allen Straßen
um die Interimslösung soll Tempo 30, so nicht bereits vorhanden, eingeführt
werden.
Die
Bezirksvertretungen sind ab sofort über etwaige Interimslösungen vorab und im
Baubeschluss ausführlich zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Herrn Beckhaus, Herrn Frank, Frau Feuser, Frau Havermeier und Herrn Schlieper mehrheitlich gegen die Stimme der FDP beschlossen.